← Zurück zur Übersicht Hauptuntersuchung ink. AU
Der Volksmund sagt: "Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: "Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen
auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt
hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung oder kurz: Die "HU".
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“, setzen sich unsere Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und
bringen bei mängelfreien Ergebnis, die Amtliche Prüfplakette an.
Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges VollgutachtenMit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und
Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-
Prüfinstitutionen - und damit auch unsere Prüfingenieure - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet
waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1.
März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand
vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Sicher durch die HU - mit ChecklistenEs geht um Ihre Sicherheit. Kommen Sie immer rechtzeitig zur Hauptuntersuchung. Wann der nächste Termin ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Hauptuntersuchung finden Sie hier. |
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