Kfz Prüfstelle A²

Ingenieur- und Sachverständigenbüro

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Brühl: 02232 502 851

Öffnungszeiten

Montag - Freitag

09:00 - 17:00 Uhr

Samstag

09:00 - 12:00 Uhr

Sonntag

geschlossen



Ingenieurbüro A²
Dipl.-Ing. (FH) Ali Alicpinar
Hubertusstr. 100
50389 Wesseling

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund ums Kfz.

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Hauptuntersuchung ink. AU

Der Volksmund sagt: "Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: "Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung oder kurz: Die "HU".

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“, setzen sich unsere Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei mängelfreien Ergebnis, die Amtliche Prüfplakette an.

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Achten Sie daher auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigen. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Um zusätzliche Kosten in Form von amtlichen Mängelkarten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen nach Prüfung der Angaben umgehend einen Termin mit uns zu vereinbaren.



Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz- Prüfinstitutionen - und damit auch unsere Prüfingenieure - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Sicher durch die HU - mit Checklisten

Es geht um Ihre Sicherheit. Kommen Sie immer rechtzeitig zur Hauptuntersuchung. Wann der nächste Termin ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Hauptuntersuchung finden Sie hier.

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