← Zurück zur Übersicht Änderungsabnahmen
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die
Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere
Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
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